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Erbrecht

Ein Erblasser gilt solange als testierfähig, bis eine Testierunfähigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen wurde.
OLG München, Urteil vom 15.12.2016


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Es genügt, wenn ein Bestehen des Erbrechts nicht komplett fernliegend erscheint.
OLG München, Urteil vom 08.11.2016


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Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.


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Die Verwendung eines Testaments, das nicht vom Erblasser formuliert, aber von ihm unterzeichnet wurde, stellt keine Urkundenfälschung dar.
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2016


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Es kommt darauf an, ob die Schlusserben nur persönlich oder aber als Erste ihres Stammes bedacht wurden.
OLG München, Urteil vom 25.07.2016


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Auch wer nur beschränkt erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf die höheren Freibeträge, die voll steuerpflichtigen Erben zustehen.


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Der Erbschaftsteuer-Kompromiss der Regierungskoalition ist vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.


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Auch wenn am 30. Juni 2016 die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Reform der Erbschaftsteuer ausläuft, hat das vorerst keine wesentlichen Auswirkungen.


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Gibt es triftige Gründe für eine verzögerte Selbstnutzung, ist eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim auch nach mehr als sechs Monaten noch möglich.


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Eigentlich wollte die Große Koalition die Neuregelung der Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr vom Tisch kriegen, muss das Projekt jetzt aber aufs neue Jahr vertagen.


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