Wenn die Pflegeleistung ein freiwilliges Opfer war, weil der Erblasser ausreichend eigenes Vermögen hatte, um nicht unterhaltsbedürftig zu sein, steht auch Kindern und anderen abstrakt unterhaltsverpflichteten Angehörigen der Freibetrag für Pflegeleistungen bei der Erbschaftsteuer zu.
Mehr erfahrenVermächtnisse, Pflichtteilsausgleichsansprüche und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten sind grundsätzlich in voller Höhe abziehbar, auch wenn das Erbe aus begünstigtem Betriebsvermögen besteht.
Mehr erfahrenDie Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.
Mehr erfahrenDie Begünstigung für zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien gibt es nur, wenn schon der Erblasser eine konkrete Vermietungsabsicht hatte und mit deren Umsetzung begonnen hat.
Mehr erfahrenZur Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind jetzt erste Details bekannt.
Mehr erfahrenDie Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig.
Mehr erfahrenDas Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Erbschaftsteuer noch vor Weihnachten verkünden.
Mehr erfahrenDer Europäische Gerichtshof hat erneut festgestellt, dass der niedrige Freibetrag für Auslandsfälle bei der Erbschaftsteuer gegen EU-Recht verstößt.
Mehr erfahrenBald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
Mehr erfahrenDer Erbschaftsteuerfreibetrag von 20.000 Euro für Pflegeleistungen gilt nicht für Kinder und andere nahe Verwandte des Erblassers.
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