Früher oder später werden sich Menschen mit dem Thema Tod und dem Verbleib ihrer Habseligkeiten befassen. Üblicherweise schreiben die Erblasser vor ihrem Ableben ein Testament oder einen Erbvertrag. Zwar erlaubt insb. das Testament eine sehr freie Gestaltung, dennoch gibt es auch hier rechtliche Aspekte zu beachten. Die Hinzunahme eines im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalts ist daher sehr anzuraten.
Im Bereich des Erbrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Winkelmann aus Darmstadt Sie in allen Fragen der Nachlassplanung, Nachlassverteilung und Nachlassabwicklung. Darunter fallen z. B.
Zwar ist das Erbrecht gleichermaßen für Privatleute wie Unternehmer relevant, aber insbesondere für letztere kann es existentielle Bedeutung haben. Das hierbei besonders wichtige Thema ist die Nachfolgeplanung – leider oft vernachlässigt, bis es zu spät ist. Die Ausarbeitung einer Nachfolgeplanung dauert in der Regel Jahre, da es viele rechtliche Details zu berücksichtigen gilt. Ist jedoch nichts geregelt und der Unternehmer verstirbt, greifen die gesetzlichen Regelungen, die aber nicht immer zum Vorteil für das Unternehmen sind.
Das Thema Pflichtteil wird vor allem bei der Ausarbeitung von Testament oder Erbvertrag wichtig. Schnell genug heißt es nach einem heftigen Streit: "Du bist enterbt!" Mehr als eine leere im Zorn ausgesprochene Drohung ist das allerdings nicht. Eine Enterbung von nahen Angehörigen ist lediglich unter ganz strengen Grenzen möglich. Rechtsanwalt Dr. Thomas Winkelmann aus Darmstadt kann Erblasser und Erben zum Thema Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche umfassend beraten.
Ihre Ansprechpartner für das Erbrecht in Darmstadt sind:
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Winkelmann | Rechtsanwältin Yvonne Klaus |