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Erbrecht

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.


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Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.


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Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.


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Die Deutsche Rechtsordnung kennt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.


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Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.


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Mit der Übertragung eines Erbbaurechts können Sie im Vergleich zur Schenkung eines Grundstücks Schenkungssteuer sparen.


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Das Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen.


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Die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht ist der sicherste Weg, um zu gewährleisten, dass die vom Erblasser gewollte Erbfolge in Kraft tritt.


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Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.


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Durch eine Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, dass bei der Erbauseinandersetzung ein Gegenstand einem bestimmten Erben zufallen soll.


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