Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.
Mehr erfahrenErwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.
Mehr erfahrenÜberläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.
Mehr erfahrenDie Deutsche Rechtsordnung kennt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.
Mehr erfahrenEs ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird.
Mehr erfahrenMit der Übertragung eines Erbbaurechts können Sie im Vergleich zur Schenkung eines Grundstücks Schenkungssteuer sparen.
Mehr erfahrenDas Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen.
Mehr erfahrenDie Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht ist der sicherste Weg, um zu gewährleisten, dass die vom Erblasser gewollte Erbfolge in Kraft tritt.
Mehr erfahrenNeben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
Mehr erfahrenDurch eine Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, dass bei der Erbauseinandersetzung ein Gegenstand einem bestimmten Erben zufallen soll.
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