Laut dem klagenden Düsseldorfer Geschichtsprofessor enthielten die Suchergebnisse zu seiner Person einen Link zu einer Seite, auf welcher man ihn beleidigen und verunglimpfen würde.
Das Gericht vertrat hingegen die Auffassung, dass Google keine Pflicht zur Löschung des Eintrags trifft. Denn Google hat den Text nicht verfasst und betreibt auch nicht die entsprechende Internetseite. Ansprechpartner in einem solchen Fall ist entweder der Seitenbetreiber oder der Urheber des Textes, nicht aber die Suchmaschine.