Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann er darüber hinaus aber gleichfalls die Kosten für die Hinsendung der Ware vom Anbieter ersetzt verlangen. Bisher war der Ersatz dieser Kosten im deutschen Recht nicht vorgesehen, wohl aber in einer Richtlinie des europäischen Parlaments, welche aufgrund der europarechtlichen Verknüpfungen auch im deutschen Recht berücksichtigt werden muss.